Bild der Startseite
Nr. 1 / 2021
pro&contra
pro&contra

Muss Moral effektiv sein?

pro

„Es ist überall nichts in der Welt […], was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“

(Immanuel Kant)

„Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem".|

„Was auch immer du tust, handle vorausschauend und denk an die Folgen."

(Spruch aus den Gesta Romanorum; Übersetzung KS)

 

Muss Moral effektiv sein? Was würden Philosoph*innen mit einer solchen Frage tun? – Sie zerpflücken! Die begrifflichen Bestandteile sorgfältig separieren und im Einzelnen analysieren, sodann die stimmigsten Lesarten auswählen und sie wieder zusammensetzen – in der Hoffnung, die Ausgangsfrage möge nun allgemein auf Verständnis treffen. Wie könnten wir das anstellen? Nach dem Begriff der Moral fragen und danach, was überhaupt unter ‚effektiv‘ zu verstehen sein könnte? Auch wenn uns unweigerlich einige Kandidaten für die begriffliche Auffächerung und theoretische Analyse vor Augen stehen mögen, möchte ich hier auf eine solche Herangehensweise verzichten. Ich werde stattdessen eine Abkürzung nehmen und vorschlagen, die Ausgangsfrage in dem Sinne zu verstehen, dass wir uns nur dafür interessieren, ob eine einzelne Handlung (analytisch gewendet: ein einzelner token, nicht ein Handlungstypus) das beabsichtigte Handlungsergebnis zeitigen oder im Weiteren positive Folgen hervorbringen muss, um als moralisch gut oder zumindest gerechtfertigt gelten zu können.

Gehen wir zunächst nicht auf positive, sondern auf negative Handlungsergebnisse und -folgen ein, auf Handlungen, die klarerweise als Straftaten beurteilt werden müssen. Wenn Tina (nachfolgend: T) ihre Rivalin Olga (in der Folge: O) töten will, um den „Bachelor“ besser für sich begeistern zu können, werden wir einen ‚erfolgreichen‘ Totschlag als gravierender bewerten als einen bloßen Tötungsversuch. Doch auch der bloße Versuch der Tötung – wenn etwa die Giftmenge, die T in O’s Kaffee rührt, nicht ausreicht, um mehr als üble Magenkrämpfe zu verursachen – ist moralisch wie rechtlich zu verurteilen. Terminologisch unterscheidet das Recht zwischen Handlungs- und Erfolgsunrecht. Oft liegt es an zufälligen Ereignissen oder Randbedingungen, die dazu führen, dass ein Tötungsversuch nicht zur beabsichtigten Handlungsfolge führt. Im Bereich der Moral sprechen wir von moral luck, moralischem Zufall. T kann schlicht und einfach ‚Glück‘ gehabt haben, dass sie sich hinsichtlich der Giftmenge verrechnet oder O nicht genug Kaffee getrunken hat. Dennoch hat T eine üble Gesinnung an den Tag gelegt und eine moralisch tadelnswerte Handlung ausgeführt. Sie hat entsprechendes Handlungsunrecht verwirklicht, das nur zufällig nicht zum intendierten Ergebnis geführt hat. Erreicht T ihr Ziel, die Rivalin zu beseitigen, verwirklicht sie auch Erfolgsunrecht. Dass O’s Kinder dann ohne Mutter und Versorgerin dastehen, sind weitere negative Folgen der Handlung, die ebenfalls T zuzurechnen sind. T hat eine moralisch tadelnswerte Handlung vollzogen und ist für moralisches Unrecht verantwortlich. T ist moralische ‚Folgenverantwortliche‘. – Wie würden wir all dies nun bewerten? – Zunächst müssen wir uns klarmachen, dass die verwirklichte Handlung in beiden betrachteten Szenarien ein- und dieselbe ist: T hat Gift in den Kaffee von O gerührt. Einmal ist jemand gestorben, einmal nicht. Nun lassen sich unterschiedliche Beschreibungen für diese Handlung finden, im handlungstheoretischen Jargon von Elizabeth Anscombe und Donald Davidson heißt das „acting under a description“. Eine Tötung wird moralisch gravierender einzuschätzen sein als eine bloß versuchte Tötung; unser Strafrecht reflektiert diese moralische Erwägung in § 23 Abs. 2 StGB, nach dem „der Versuch […] milder bestraft werden [kann] als die vollendete Tat“. Die mildere Bestrafung wird als Ausnahme eingeführt, d.h. das Strafrecht verläuft hier in seinen Wertungen parallel zu unseren moralischen Intuitionen: Zunächst einmal tut T in beiden Szenarien dasselbe. T will O töten, einmal gelingt es ihr, einmal nicht. Das Handlungsunrecht ist in beiden Szenarien identisch, das Erfolgsunrecht ist abhängig von moralischem Zufall. Wir erwarten überdies, dass Handelnde auch die möglichen unbeabsichtigten Folgen ihres Handelns zu antizipieren versuchen. Tun sie das nicht oder nicht mit der erwarteten Sorgfalt, sind sie möglicherweise einer fahrlässigen Verursachung unerwünschter Folgen zu bezichtigen.

Kommen wir nun auf ‚gute‘ Taten zu sprechen. Die These, die ich hier vertreten möchte, ist eine Analogie zu den ‚schlechten‘ Taten: Auch mit Blick auf positive Handlungsergebnisse und -folgen kommt es zunächst auf die Intention (Absicht) der Handelnden an. Der berühmte kantische „gute Wille“ (siehe Eingangszitat) ist erforderlich, um eine Tat als ‚gute Tat‘ qualifizieren zu können. Machen wir die Gegenprobe: Bringt jemand in böser Absicht zufällig positive Handlungsfolgen hervor, so rechnen wir ihm diese nicht als moralisch gute Leistung an, sondern betrachten sie als moralischen Zufall. Handelt jemand hingegen in guter Absicht, gelingt die Handlung und bringt sie positive Folgen hervor, so sprechen wir von einer ‚guten Tat‘. Die Beurteilung folgt einem Stufensystem: Notwendige Bedingung für eine moralisch gute Handlung ist ein guter Wille (das Kind vor dem Ertrinken retten wollen), erreicht die Handlung das angestrebte Ergebnis (das Kind wird aus dem Teich gerettet) und zeitigt sie womöglich obendrein noch gute Folgen (der Teich wird nun endlich kindersicher gestaltet), wird sie umso besser beurteilt. Auch mit Blick auf erwartete oder erwartbare positive Folgen gilt das „respice finem“ (vgl. das zweite Eingangszitat). In diesem Sinne lässt sich sagen, dass Moral ‚effektiv‘ sein muss.

Was zeigt uns diese Analyse? Erstens: Für die Moralphilosophie spielt die Handlungstheorie eine sehr wichtige Rolle. Zunächst kommt es darauf an, eine adäquate Handlungsanalyse und -beschreibung vorzunehmen. Erst im nächsten Schritt folgt die moralische Beurteilung. Zweitens: Wir schauen in unserer moralischen Praxis sowohl auf das Handlungsunrecht als auch auf die verwirklichten Ergebnisse und Folgen einer Handlung und ermessen so das Erfolgsunrecht. Drittens: Die Terminologie von Handlungs- und Erfolgsunrecht kann die Moralphilosophie gut aus der Rechtswissenschaft importieren. In die Gegenrichtung findet ein Export der Rede von ‚moral luck‘ statt.

Wir können nun weiterhin noch überlegen, ob moralische Gesichtspunkte unter verschiedenen möglichen Aspekten einer Handlungssituation stets am stärksten zu gewichten sind, ob – mit anderen Worten – ein ‚Vorrang der Moral‘ besteht. Dies ist eine in der Philosophie kontrovers diskutierte Thematik. Neben moralischen können evaluative Gesichtspunkte beispielsweise auch praktischer, rechtlicher, ökonomischer oder sonstiger Natur sein. Sollten unter diesen die moralischen ‚am schwersten‘ wiegen und den Ausschlag dafür geben, ob eine Handlung auszuführen oder zu unterlassen ist? Diese Frage lässt sich nicht mittels einer Abkürzung beantworten. Wir müssten nun tatsächlich tiefer einsteigen in die Auseinandersetzung damit, was wir unter ‚Moral‘ überhaupt verstehen sollten. Erst dann könnten wir uns näher mit der Vorrangthese in ihren verschiedenen Spielarten befassen. Diese umfangreichere Untersuchung muss einer anderen Gelegenheit vorbehalten bleiben. (ks)

contra

Die Frage nach der Effektivität einer Sache erscheint in spätmodernen kapitalistischen Gesellschaften in einer gleichsam bedenkenlosen Selbstverständlichkeit. Dass etwas einen Nutzen haben, dass Ergebnisse messbar oder der Ertrag den Aufwand übersteigen muss, damit eine Sache Legitimität erhält, lässt sich kaum mehr in Frage stellen. Eine Hauptthese moderner Kapitalismuskritik lautet dementsprechend auch, dass sich die ökonomische Logik, die beständig zwischen Aufwand und Nutzen abwägt, die quantifiziert und evaluiert, die Effizienz und Effektivität verlangt, nicht ohne weiteres auf alle Bereiche des menschlichen Lebens und der menschlichen Erfahrung ausdehnen lässt. Diese Kategorien zum ausschlaggebenden Maßstab zu erheben, bedeutet zu entfremden und zu verdinglichen, wie es bereits Marx formulierte. Im Rahmen einer solchen Werte-Ordnung wird es plötzlich unverständlich und begründungsbedürftig, einer Sache eine Bedeutung zu verleihen, die sich nicht in Zweck-Mittel-Relationen aufspalten lässt.

Dass Moral eine Dimension des menschlichen Seins beschreibt, die jedoch gerade nicht durch ökonomische Kategorien zu begründen und zu bemessen ist, zeigt sich bereits dadurch, dass der Begriff des Nutzens im 18. Jahrhundert zunächst in die Wirtschaftswissenschaften Einzug hielt, bevor er insbesondere im Rahmen der utilitaristischen Ethik in der Moralphilosophie Beachtung gewann. Sowohl der antiken Tugendethik, die die innere Gesinnung eines Menschen zum Maßstab der moralischen Beurteilung einer Handlung erhob, als auch den deontologischen Ethik-Ansätzen, die die Universalisierbarkeit der Handlung selbst zum Hauptgesichtspunkt erklären, erschien die Frage nach dem Nutzen oder den Folgen einer Handlung, wenn auch nicht als völlig irrelevant, so doch aber nicht als der entscheidende und ausschlaggebende Faktor für die Begründung moralischen Handelns. Insbesondere für die deontologische Ethik geht es bei der Moralität um ihre Unbedingtheit, sie muss einen kategorischen Charakter haben, sie muss Gesetz sein, das um seiner selbst willen zu befolgen ist, unabhängig von allen Konsequenzen. Ein überlieferter lateinischer Leitspruch, der quer durch die Kulturgeschichte hindurch zitiert wurde, lautet: Fiat iustitia et pereat mundus, sinngemäß: Es solle Gerechtigkeit geschehen, und gehe die Welt darüber zugrunde. Der kategorische Imperativ bestand bei Kant dementsprechend auch nicht nur aus dem (viel zitierten) Universalisierungsgebot, sondern ebenso aus dem (oft vergessenen) Instrumentalisierungsverbot: Dieses besagt kurzum, dass es etwas gibt (hier konkret: den Menschen), das niemals als Mittel zum Zweck, sondern immer und unbedingt als Zweck an sich zu behandeln ist. Eine ähnliche Idee findet sich bereits in der Tugendethik: In der Nikomachischen Ethik spricht Aristoteles etwa vom telos teleiotaton, dem höchsten Ziel des moralischen Handelns: Dieses könne niemals in einem sekundär zu erreichenden Zustand liegen, sondern nur im Handeln selbst. Auch hier gibt es also bereits den Verweis auf einen ‚Zweck an sich‘, welcher der Moral inhärent zu sein scheint. Während Utilitarist*innen darüber diskutieren, ob man ‚den dicken Mann‘ nun auf die Gleise schubsen solle oder nicht (das berühmte utilitaristische Fallbeispiel), ob man also ein Menschenleben gegen andere Menschenleben abwägen kann, soll und sogar muss, wenn es einen größtmöglichen Nutzen für eine größtmögliche Zahl an Beteiligten zur Folge hat, eine maximale Effektivität also besteht, erscheint ein solches Abwägen aus anderen moralphilosophischen Perspektiven nicht einfach als falsch, sondern als ein Missverstehen des eigentlichen Wesens der Moral. Nicht nur die Beschränktheit und verfremdende Anwendung eines (ursprünglich) ökonomischen Prinzips, sondern die Immanenz dieses Prinzips ist hier ein weiterer Kritikpunkt. Dabei lässt sich fragen, ob nicht gerade das (der Moral als Sitte oder Gesetz vorgängige) Ethische – wie etwa der französische Phänomenologe Emmanuel Lévinas in unvergleichlicher Weise nahelegt – vielmehr und gerade durch einen Bruch der Immanenz zu definieren ist: Als ein ‚Denken an den Anderen‘ beschreibt das eigentliche ‚Woher‘ der Ethik gerade ein unauffindbares Von-Woanders. Nicht ‚Ich‘ ersinne durch selbst-referentielles logisches Schlussfolgern ein moralisches Urteil, sondern in der Begegnung mit der unverfügbaren Andersheit des anderen Menschen ereignet sich eine Erfahrung des Ethischen, die – und das ist hier der springende Punkt – gar nicht von einer denkenden Vernunft her stammt, sondern diese als ein ihr Äußeres affiziert. Ethische Erfahrungen sind i.d.S. Erfahrungen des Bruchs im Horizont der auf- und abrechnenden Vernunft: Etwa überwältigt durch eine Betroffenheit über die Verletzbarkeit eines Anderen oder als unerklärlicher Einbruch eines Imperativs zur Verantwortung für jemanden, den man gar nicht kennt, erlebt das Subjekt eine ethische Ergriffenheit jenseits autonomer Erwägungen und Abwägungen. Ethik beschreibt in dieser Weise ein Übermaß – oder einen Abgrund; in jedem Fall etwas, das sich der Kalkulation und Berechnung entzieht.

Ob man nun so weit geht wie Lévinas oder nur bis zur Kant’schen Maxime, deutlich wird: Moral anhand ihrer Effektivität zu beurteilen oder gar zu begründen, bedeutet das Wesen der Moral selbst zu verkennen, gewissermaßen einem Kategorienfehler anheim zu fallen, und einen weiteren Aspekt menschlichen Seins durch ökonomische Quantifizierung zu entfremden. (af)